Allgemeine Regelungen
Kindergartensatzung, Gebührenordnung und Konzeption
Alle Eltern erhalten zum Kindergartenstart eine Kindergartensatzung und eine Gebührenordnung. Bitte bewahren Sie diese bis zum Ausscheiden Ihres Kindes aus dem Kindergarten auf.
Die Kindergartenkonzeption liegt für Sie auf.
Wenn sich Ihre Familienverhältnisse, Ihr Wohnort, Ihre Telefonnummern, oder Ihre Bankdaten usw. verändern, teilen Sie uns dies bitte mit.
Aufsichtspflicht
Der Weg von und zum Kindergarten liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Wir bitten Sie jedoch, Ihr Kind zu begleiten und abzuholen. Die Aufsichtspflicht des Personals beginnt erst, wenn Sie das Kind an der Gruppentür abgeben und gleichzeitig Blickkontakt mit dem Personal aufgenommen haben. Bei der Abholung muss sich das Kind bzw. die Begleitperson bei der jeweiligen Betreuerin verabschieden. Bitte vermerken Sie im Anmeldeschein, wer Ihr Kind abholen darf. Wird ein Kind von einer dem Kindergartenpersonal fremden Person abgeholt, so ist die Erzieherin vorher zu informieren.
Beim Ausfüllen des Anmeldescheins setzen Sie die berechtigten Personen ein, die Ihr Kind bringen und /oder abholen dürfen. Minderjährige dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung einbezogen werden.
Medikamentenverordnung
Dem pädagogischen Fachpersonal ist es untersagt Medikamente, Salben, Sprays, ect. zu verabreichen. Außer wir erhalten eine ärztliche Medikamentenverordnung, die uns befähigt, Medikamente zur Erstversorgung oder Unterstützung zu verabreichen.
Sonnenschutz
Es ist uns nicht erlaubt Ihrem Kind Sonnencreme bzw. -milch aufzutragen. Denken Sie bitte daran, Ihr Kind, an sonnenreichen Tagen schon zu Hause einzucremen.