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Martinsfest
   

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Wissenswertes für unsere Eltern

Öffnungszeiten Gebühren Aufnahmekriterien Kündigung Krankheit
Unfallversicherung Aufsichtspflicht Neustarter Elternpost Vorschulkinder

 

Öffnungszeiten

Der Kindergarten Schlehenstein hat außer an Feiertagen, jeweils von Montag bis Freitag geöffnet.
Schließtage werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Folgende Zeiten können je nach Wunsch und Tag gebucht werden:

 

 

 

 

Frühdienst:

07:00 - 08:00 Uhr

Bringzeit:

07.00 - 08.00 Uhr

Kernzeit:

08:00 - 12:00 Uhr

Bringzeit:

08.00 - 08.25 Uhr

     

 

   

Abholzeit:

12:00 Uhr
1. Buchung:

12:00 - 13:00 Uhr

Abholzeit:

13:00 Uhr

2. Buchung:

13:00 - 14:00 Uhr

Abholzeit:

14:00 Uhr

3. Buchung:

14:00 - 15:00 Uhr

Abholzeit:

14:15 - 15.00 Uhr

 

     

 

     

Die Kernzeit ist die Mindestbuchung.
Buchungen sind nur mit ausgefülltem Buchungsformular gültig.
Umbuchungen sind nur in dringenden Fällen nach vorheriger Absprache möglich.
Diese bitte 6 Wochen vor Monatsanfang schriftlich beantragen.

 

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Gebühren (Gebührensatzung § 5)

Staatlicher Zuschuss zum Elternbeitrag in Höhe von 100,00 Euro/Monat ab 01.09. d.J., in dem das Kind das 3. Lebensjahr
vollendet, bis zum Schuleinritt. 

Die Differenzbeiträge werden monatlich von der Gemeinde abgebucht.

 

 

 

Frühdienst:

11,- € pro Monat

 

 

 

Kernzeit:

86,50 € pro Monat

 

 

 

1. Buchung:

11,- € pro Monat

 

 

 

2. Buchung:

11,- € pro Monat

 

 

 
3. Buchung:

11,- € pro Monat

 

 

 

 

   

 

 

ermäßigter Geschwisterbeitrag

 

2. Kind

70% von Hundert der Gebühren

 

 

 

ab 3. Kind

25 % von Hundert der Gebühren

 



 

Mittagessen:

+ Platz für 45 Kinder
+ abwechslungsreiches, kindgerechtes 3-Gänge-Menü
+ ca. 4,15 € pro Essen
+ Anmeldung / Abrechnung über Kitafino
+ Caterer: Oberer Wirt aus Irlahüll, Zweigstelle Lenting

 



 

Gruppengeld:

5,50 € pro Monat für Tee, Milch, Kaba, Saft, Wasser,
Geburtstagsessen, Fotos etc.
Dieses Geld wird monatlich von der Gemeinde eingezogen.


 

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Aufnahmekriterien (Kindergartensatzung § 5)

Die Kinder können ab dem dritten Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht unseren Kindergarten besuchen und müssen in Kösching gemeldet sein. Wir richten uns bei der Vergabe der Kindergartenplätze nach der Kindergartensatzung.

 

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Kündigung (Kindergartensatzung § 6 und § 7)

Die Anmeldung Ihres Kindes gilt grundsätzlich bis zum Eintritt in die Schule.
Eine Kündigung während des Jahres ist schriftlich zwei Wochen vor dem Monatsende vorzulegen.
Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn das Verhalten der Kindergartensatzung widerspricht.

 

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Regelung in Krankheitsfällen und bei Abwesenheit (Kindergartensatzung § 8)

Die Erkrankung eines Kindes ist der Kindergartenleitung oder der zuständigen Erzieherin unverzüglich mitzuteilen. Aus verständlichen Gründen dürfen kranke Kinder den Kindergarten nicht besuchen. Bitte melden sie uns sofort an welcher Krankheit ihr Kind erkrankt ist (alle Kinderkrankheiten, Grippe, Magen-Darm-Virus, usw.). Bitte beachten Sie das Infoblatt zum §34 Infektionsschutzgesetz, das Sie beim Kindergartenstart erhalten haben. Fragen sie ihren Hausarzt ob er mit der Wiederaufnahme ihres Kindes in den Kindergarten einverstanden ist. Bei längerer Abwesenheit (Urlaub, Mutter-Kind-Kur) teilen sie dies der jeweiligen Erzieherin mit.

Leitung 08456 / 91 98 87-0
Fax 08456 / 91 98 87-1
Schmetterlingsgruppe Gruppenhandy
Eulengruppe Gruppenhandy
Rabengruppe Gruppenhandy
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

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Unfallversicherung (Kindergartensatzung § 13)

Kinder in Kindertageseinrichtungen sind bei Unfällen auf dem direkten Weg zu oder von der Einrichtung, während des Aufenthalts in der Einrichtung und während Veranstaltungen der Einrichtung im gesetzlichen Rahmen unfallversichert. Das durch die Aufnahme begründete Betreuungsverhältnis schließt eine Vorbereitungs- und Eingewöhnungsphase (Schnupperphase) des Kindes mit ein. Die Personensorgeberechtigten haben Unfälle auf dem Weg unverzüglich zu melden.

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Aufsichtspflicht

Der Weg von und zum Kindergarten liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Wir bitten Sie jedoch, ihr Kind zu begleiten und abzuholen. Die Aufsichtpflicht des Personals beginnt erst, wenn Sie das Kind an der Gruppentür abgeben und gleichzeitig Blickkontakt mit dem Personal aufgenommen haben. Bei der Abholung muss sich das Kind bzw. die Begleitperson bei der jeweiligen Betreuerin verabschieden. Bitte vermerken sie im Anmeldeschein wer ihr Kind abholen darf. Wird ein Kind von einer dem Kindergartenpersonal fremden Person abgeholt, so ist die Erzieherin vorher zu informieren.


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Neustarter

         1 Paar Hausschuhe
         1 Turnbeutel mit Turnkleidung
         1 weißen Ordner (8cm breite) mit 50 Klarsichtfolien
         nach Belieben Gummistiefel, Matschhose, evtl. Wechselkleidung
         
         Kneippbeutel (stellt die Einrichtung)
         + 1 Paar Wollsocken
         + 1 Gästehandtuch
         

Bitte kennzeichnen Sie das Eigentum Ihres Kindes, um Verwechslungen zu vermeiden.

 

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Elternpost / KindergartenAPP

In unregelmäßigen Abständen erscheint die Elternpost:
Sie informiert über wichtige Termine der nächsten Zeit. Bitte bewahren Sie die Post bis zur nächsten Ausgabe auf.

Diese und weitere Informationen entnehmen sie auch unserer KindergartenAPP.

Außerdem finden Sie Informationen an Aushängen im Kindergarten.

Wir führen 1x im Jahr eine Elternumfrage durch, sie verhilft uns zur Optimierung und Weiterentwicklung.

 

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Aktionen der Vorschulkinder


 

 
 
 
 
   
© Kindergarten Schlehenstein Kösching

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